Bildungsfinanzierung

Antrag zum Landesparteitag der NRW-SPD.

beschlossen auf dem netzwerk-Treffen im Mai 2003.

 

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Landesparteitag


In einer hochentwickelten Wohlstandsgesellschaft, die sich von einer Industrie- über eine Dienstleistungs- zu einer Wissensgesellschaft entwickelt, nimmt das Bildungssystem einen immer bedeutenderen Stellenwert ein. Die Gesamtausgaben für Bildung müssen deshalb erhöht werden. Der Vergleich mit OECD-Ländern zeigt, dass es in Deutschland und NRW Rückstände gibt, die aufgeholt werden müssen. Angesichts der Lage der Staatsfinanzen kann dies nur schrittweise geschehen. Der weitere Weg in die Verschuldung ist hier keine Option.

Der Bildungsbereich muss bei der Verteilung öffentliche Ressourcen absolute Priorität genießen, auch auf Kosten anderer Bereiche. Er ist der zentrale gesellschaftspolitische Bereich. Bildungsinvestitionen sind Zukunftsinvestitionen mit Wirkungen u.a. im Sozialbereich und zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur. U.a. ist es notwendig, durch sinkende Kinderzahlen frei werdende Mittel auf allen Ebenen weiter in den Bildungsbereich zu investieren.

Geld löst nicht alle Probleme des Bildungssystems. Auch erhebliche zusätzliche Mittel würden die vorhandenen Probleme, ohne eine umfassende Systemveränderung, nicht lösen. Es bedarf einer umfassenden Reform des Bildungswesens, in der vorhandenen Mittel umverteilt und effizienter eingesetzt werden müssen.

Die Mittel im Bildungsbereich müssen auch gegen zu erwartende Widerstände umgeschichtet werden. Deshalb können Reformen im Bildungsbereich nicht ausschließlich im Konsens erreicht werden. Notwendige Umverteilungen sind u.a.:

  • Eine massive Bevorzugung von Bildungseinrichtungen in sozial benachteiligten Stadtteilen bzw. mit sozial benachteiligter Klientel, insbesondere mit einem hohen Migrationsanteil. So befürworten wir bei der Verteilung von Personal- und Finanzressourcen für Schulen Schwankungsbreiten von bis zu 100 Prozent, je nach Zusammensetzung der Schülerschaft.
  • Es muss ein Schwerpunkt auf den Vorschul- und Grundschulbereich gesetzt werden. Es ist beispielsweise falsch, dass die Klassengrößen in der Oberstufe kleiner sind als die an den Grundschulen. Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Bezahlung und Qualifikation der Kräfte in dem Kindertageseinrichtungen und der Oberstufe so weit auseinander liegen, ohne dass es dafür eine pädagogische Begründung gibt.
  • Um Freiräume für Umschichtungen zu schaffen sollte die Schulzeit bis zum Abitur verkürzt werden.
  • Zur Schaffung gleicher Bildungschancen muss es eine erhebliche Umverteilung von Mitteln zu Gunsten armer Kommunen geben. Schwankungsbreiten zwischen 900 und 2800 Euro pro Kind bei kommunalen Bildungsmitteln schaffen erhebliche Benachteiligungen.
  • Sponsoring im Bildungsbereich kann die Arbeit von Einrichtungen unterstützen und ist daher grundsätzlich zu begrüßen. Es kann aber die staatliche Verantwortung nicht ersetzen. Insbesondere ist darauf zu achten, da durch Sponsoring nicht die Chancenungleichheit zwischen Bildungseinrichtungen vergrößert. Zum Beispiel kann die Einrichtung von lokalen und regionalen Fonds für einen Ausgleich sorgen.
  • Berufliche Ausbildung wird zu weiten Teilen privat finanziert, wobei nicht außer Acht gelassen werden darf, dass der Staat sich über Steuererleichterung erheblich an diesen privaten Kosten beteiligt. Zur gerechten Verteilung der Lasten und zur Sicherung ausreichender Ausbildungskapazitäten notfalls im 2. Arbeitsmarkt ist eine Ausbildungsplatzabgabe notwendig.

Unser Bildungssystem ist ineffizient. Es gilt, die eingesetzten Mittel besser zu verwenden. Um dies zu erreichen muss u.a.:

  • Der Beamtenstatus von Lehren und Hochschullehrern muss abgeschafft werden. Durch eine stärker leistungsorientierte Bezahlung gilt es, heute bestehende Ungerechtigkeiten aufzuheben. Im Bereich der Hochschulen ist ein Einstieg in eine stärker leistungsorientierte Bezahlung durch die Novellierung des Hochschulrahmengesetzes gemacht worden.
  • Die Bezahlungen von Lehrkräften muss leistungsorientiert sein. Dies gilt insbesondere für ihren Einsatzort. Es ist falsch, dass z.B. Lehrkräfte an schwierigen Hauptschulen schlechter entlohnt werden als ihre Kolleginnen und Kollegen an Gymnasien. Da eine Anpassung an das Gymnasialniveau nicht finanzierbar ist muss die Eingangsbezahlung an Gymnasien zu Gunsten u.a. der Bezahlung an Hauptschulen gesenkt werden. Ziel ist eine schulformenunabhängige Bezahlung von Lehrkräften.
  • Die Verantwortung für die Ressourcen und Inhalte muss zusammengeführt werden. Bildungseinrichtungen müssen, bei der Kontrolle der von ihnen erzielten Ergebnisse, die größtmögliche Autonomie bei der Verwendung ihrer Personalressourcen und Finanzmittel erhalten. Hierzu müssen Schulen selbstständige Rechtsträger werden.
  • Die Hochschulen verfügen seit je her über eine höhere Autonomie der Entscheidungen und der Finanzen im Vergleich zu den Schulen. In den letzten Jahren sind aber auch für die Hochschulen weitere Schritte hin zu mehr Autonomie und weniger Detailsteuerung vereinbart worden. Durch die Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung wird die interne Ressourcenverteilung der Hochschulen auf eine neue Basis gestellt. Mit dem Instrument der Zielvereinbarungen zwischen Ministerium und Hochschulen soll die Bindung der Haushaltsmittel an die Ziele gekoppelt werden. Auch Ziele wie Qualitätssicherung und Leistungssteigerung müssen Inhalt dieser Zielvereinbarungen werden.
  • Das vielfach gegliederte Schulsystem verschwendet erhebliche Finanzmittel. Allein die Kommunen sind durch die fehlende Planbarkeit und die Notwendigkeit unterschiedlicher Gebäude für unterschiedliche Schulformen erheblich belastet. Die Gliederung des Schulsystems gilt es auch aus finanziellen Gründen weitgehend zu reduzieren. Auf Landesebene führt u.a. die schulformspezifische Lehrerausbildung zu finanziellen Belastungen.
    Insbesondere das in Deutschland, im internationalem Vergleich beispiellos ausgeprägte, Sonderschulsystem gehört weitgehend abgeschafft. Eine Integration ins allgemeinbildende Schulsystem ist pädagogisch und ökonomisch sinnvoll.
    Die deutsche Praxis des Sitzenbleibens ist pädagogisch fragwürdig und eine erhebliche finanzielle Belastung für das Bildungssystem. Sie muss zu Gunsten einer verstärkten Förderung von Schülerinnen und Schülern aufgehoben werden.
    Durch die Einführung von Schulassistenten, die bestimmte nicht pädagogische Aufgaben an Schulen günstiger erfüllen könnten, sollen Lehrkräfte für ihre eigentlichen Aufgaben entlastet werden.
    Die Aufgabenverteilung zwischen den staatlichen Ebenen ist zum Teil ineffizient. Sowohl die Aufgabenverteilung zwischen Land und Kommunen im Kinderbetreuungs- und Schulbereich, wie auch zwischen Bund und Land im Hochschulbereich, gilt es zu überarbeiten. Hierzu gehört u.a. die Kommunalisierung der Schulaufsicht anzustreben und die sehr theoretische Trennung zwischen inneren und äußeren Schulangelegenheiten aufzuheben.
    Als Beitrag zur Entbürokratisierung gilt es die Steuerung des Bildungssystems zu verändern, nach dem Motto: Lernziele statt Lehrpläne. Wie die Lernziele erreicht werden, braucht nicht von oben vorgegeben werden.
    Mehr Markt bedeutet nicht automatisch mehr Effizienz. Daher halten wir die Einführung nachfrageorientierter Modelle, wie etwa Bildungsgutscheine, nicht generell für sinnvoll. Im Bereich von Kindertageseinrichtungen führen sie z.B. zu verstärkter sozialer Ausgrenzung und sind daher abzulehnen. Im Bereich berufliche Weiterbildung könnten sie hingegen ein wirksames Steuerungsinstrument sein.

DIE FINANZIERUNG DER HOCHSCHULEN

Das Erststudium bleibt gebührenfrei. Deutschland braucht deutlich mehr Hochschulabsolventen.

Die Einführung von Studiengebühren als anteiliger Finanzierungsbeitrag der Studierenden ist angesichts der ohnehin deutlich zu geringen Studierendenquote kontraproduktiv.
Deutschland fällt schon heute hinsichtlich des Anteils von Hochqualifizierten and der Erwerbsbevölkerung hinter führende OECD-Staaten zurück. Im internationalen Vergleich hat Deutschland mit knapp 30% eine der niedrigsten Studienanfängerquoten. Diese niedrige Quote lässt sich nicht allein durch die Existenz eines dualen Berufsausbildungssystems erklären.
Studiengebühren sind selbst bei Existenz von Darlehen und Stipendien nicht sozialverträglich. Studierende aus einkommensschwachen Familien werden weniger dazu neigen, sich in hohem Umfang zu verschulden. Mögliche materiellen Vorteile, die ein Teil der Hochschulabsolventen durch ein späteres höheres Einkommen erzielen, werden durch ein progressiv ausgestaltetes Steuerrecht erfasst. Das Erststudium muss daher gebührenfrei bleiben.
Um die Effektivität des Studiums zu erhöhen, müssen Studierende die Möglichkeit haben, sich auf ihre Ausbildung zu konzentrieren. Hierzu müssen sie für die Regelstudienzeit finanziell unanhängig sein. Anzustreben ist eine elternunabhängige soziale Grundsicherung für Studierende.

Private Finanzierung zusätzlich

Der Staat sichert die Grundfinanzierung der Hochschulen. Die Ausgaben von Unternehmen für Stiftungslehrstühle, Drittmittel für Forschung, Stipendien und andere zeigen die gestiegene Finanzierungsbereitschaft der Wirtschaft. Auch in der jetzigen Rechtsform ist eine private Finanzierungsbeteiligung möglich. Eine private Rechtsform der jetzt staatlichen Hochschulen wird daher abgelehnt.

Weiterbildung

Die Hochschulen waren bislang auf die wissenschaftliche Erstausbildung ausgerichtet. Der Bedarf auch an wissenschaftlich ausgerichteter Weiterbildung steigt kontinuierlich an. Eine von den Hochschulen getragene akademische Weiterbildung muss integrativer Teil eines umfassenden Qualifizierungsangebotes werden.
Die Form dieser Weiterbildung muss sich auch an diejenigen richten können, die nicht ein traditionelles Vollzeitstudium aufnehmen können oder wollen. Dieser Bereich der Weiterbildung konkurriert in bestimmten Feldern auch mit Angeboten privater Anbieter. Für diese Weiterbildung werden Gebühren von den Teilnehmern erhoben. Diese Einnahmen erweitern das Budget der Hochschulen über die staatliche Grundfinanzierung hinaus. Der Weiterbildungsmarkt steht durch das Hochschulgesetz NRW auch den Hochschulen offen.

Mehr Studierende zum Abschluss bringen

Neben der Studienanfängerquote zeigt insbesondere die Absolventenquote die noch unzureichenden Leistungen innerhalb des deutschen Hochschulsystems. Eine intensivere Information der Studienbewerber, eine verbesserte Betreuung der Studierenden und verbesserte organisatorische Abläufe sind wesentliche Kernpunkte zur Verbesserung. Hohe Abbrecherquoten und eine lange Studiendauer binden öffentliche Mittel.

Als weitere Maßnahme zur Effizienzsteigerung soll

  • die zukünftige Akkreditierung von Studiengängen die interne wie externe Evaluation der Qualität der Lehre im akkreditierten Studiengang beinhalten.
  • zur Sicherung der Qualität der Lehre auch eine didaktische Weiterbildung der Lehrenden (Mittelbau wie Professoren) gehören, die bislang nur in Ansätzen gefordert und angeboten wird.
  • überprüft werden, ob eine Studienorganisation in Trimestern statt in Semestern das Studium zeitlich straffen und die vorhandenen Ressourcen besser nutzen könnte.

Die Einführung eines Hochschulfinanzierungsausgleichs stärkt die Länder, die viel in Bildung investieren.

Die Bundesländer finanzieren in sehr unterschiedlichem Ausmaß Hochschulen und damit Studienplätze. Einige Länder versorgen deutlich mehr Studierende mit einer Hochschulbildung, als im eigenen Land das Abitur oder eine andere Zugangsberechtigung erworben haben. Deshalb muss es einen Finanzierungsausgleich für den Hochschulbereich geben.

Anreize und Instrumente für ein lebenslanges Lernen schaffen

Bestimmte Personengruppen sind von der Teilnahme an Weiterausbildung fast ausgeschlossen, andere sind deutlich unterrepräsentiert. Ziel muss die Erhöhung der Bildungsbeteiligung, der Anreiz für lebenslanges Lernen und die Förderung aller Begabungen sein.
Der Sachverständigenrat Bildung des DGB hat ein System von Bildungskonten vorgeschlagen, das Bildungsgutscheine, Bildungssparen und Bildungsdarlehen kombiniert. Die Expertenkommission Finanzierung Lebenslangen Lernens hat diesen Vorschlag aufgegriffen und ergänzt.
Staatliche Zuschüsse und Guthaben, Einzahlungen über tarifvertragliche Regelungen, betriebliche Vereinbarungen, private Einzahlungen, Darlehen, die einkommensabhängig getilgt werden, bilden ein Guthaben, aus dem die Weiterbildung, das Lebenslange Lernen finanziert werden können.


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